Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03   

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https://dejure.org/2004,19809
OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03 (https://dejure.org/2004,19809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2004 - 21 U 20/03 (https://dejure.org/2004,19809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 21 U 20/03 (https://dejure.org/2004,19809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen Schieds- und Parteigutachten (IBR 2006, 364)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03
    Der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Urteil vom 6. Juni 1994, II ZR 100/92 (NJW-RR 1994, 1314f), ist auch nicht zu entnehmen, dass bei einer nicht vertragsgemäßen Umsetzung einer Schiedsgutachtenabrede (in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Sachverständige ebenfalls keinen Auftrag zur Erstattung eines Schiedsgutachtens erhalten) stets eine gerichtliche Leistungsbestimmung analog § 319 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgen hat.

    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1314f) aufgezeigten Grundsätzen bildet die Schiedsgutachtenabrede die Grundlage für die Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter.

    Deswegen ist er als Schiedsgutachter nicht mehr geeignet (BGH NJW-RR 1994, 1314f).

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03
    Maßgeblich ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGH NJW 1977, 49, auch Gummer/Heßler in Zöller, ZPO-Kom., 24. Aufl. 2004, § 533 Rz. 10).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14

    Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits

    Wenn diese notwendige Verdeutlichung unterbleibt, ist das Gutachten schon gar nicht als Schiedsgutachten zu betrachten und ohne Rücksicht auf das Ergebnis für die Vertragspartner nicht verbindlich (OLG Hamm BeckRS 2006, 07006 unter I. 1. b. [NZB mit Beschluss des BGH vom 23.02.2006, VII ZR 314/04 zurückgewiesen]; Gehrlein, VersR 1994, 1009 [m.w.N. in Fn. 40]; Volmer BB 1984, 1010 [1013]).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 13 U 192/11

    Unverbindlichkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung in einem Vergleich wegen

    Dass nur ein Vertragspartner der Schiedsgutachterabrede - hier die Kläger - die Gutachterin schriftlich beauftragt haben, ändert nichts an deren Eigenschaft als Schiedsgutachterin (vgl. OLG Hamm in IBR 2006, 364 [OLG Hamm 21.07.2004 - 21 U 20/03] ; BGH, Urt. v. 17.01.2013, Az. III ZR 11/12).
  • AG Köln, 02.03.2018 - 213 C 136/17

    Festlegung einer neuen Miete durch Schiedsgutachten

    Es ist jedoch auch möglich und zulässig, dass nur eine Partei den Gutachter beauftragt (OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004 - 21 U 20/03 -, zitiert bei juris; Würdinger in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 317 Rn. 51 mit weiteren Nachweisen).
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